gefallen,
part. Adj.
›rechtlich ungültig, wertlos, nicht verbindlich‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
2.

Belegblock:

Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
wo das nit geschehe / so sol als dañ die selb appellacion gefallen / vnd vntoͤgenlich sin.