ge|eicht,
part. Adj.
›mit einem Normmaß übereinstimmend, geeicht‹; zu (V.) 2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 331, 24
(
hess.
,
E. 16. Jh.
):
Erstlich sollen die bestimpte vier personen des camner und burschidwoberhandtwercks ain recht genge und geeichte gewicht mit dem adler bezaichnet haben.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
144, 23
(
osächs.
,
1570
/
7
):
soll dem muller gleichergestalt ein geeichter gestrichener malzschöffel, [...], neben einer geeichten und gezeichenten malzmetzen, derer ... auf einen solchen gestrichenen malzschöffel gehen, [...] uberantwortet werden.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
darvon soll im der stat paumeister geben allwegen von hundert guten oder geeichten vier und zweintzig pfenning eich geltz.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 52, 31
(
schwäb.
,
1639
):
Es soll auch ein jeder würt, so in einem flecken wein oder bier schenkt, sein geeichte maß […] haben.