exces,
der
;
–/-Ø, -en
;
aus
lat.
excessus
›das Herausgehen, Abgehen, Abweichen‹
(
Georges, Neub.
1, 1942
).
›Übertretung einer (moralisch oder juristisch begründeten) Grenze‹; ›Ausschweifung‹; ›Übermaß‹; überwiegend speziell: ›Rechtsverletzung‹.
Seit der 2. Hälfte des 16. Jhs.
Bedeutungsverwandte:
2, 1, , (
die
) 3, ; vgl. , 4.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1635
, Hs.
A. 18. Jh.
):
alle excessen. so mit der tat [...] begangen wären, als mord [...], ehebruch, unzucht, unehrliche beiwohnungen [...].
Perez, Dietzin
1, 41, 15
(
Frankf.
1626
):
Die Elementen koͤnnen durch jhre Exceß / oder wenn sie auß jhrer mittelmaͤssigen Natur schreyten / Menschen vnnd Thier erwuͤrgen.
Rot
309
(
Augsb.
1571
):
Excess. [...]. Verbrechung / vberfarung / mißhandlung / außtrettung.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1654
):
so würdet unser haubtmann [...] dergleichen mißhandlungen nach gestalt der excess und beschaffenheit des frävels, [...] anzusechen wissen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
34, 25
(
mslow. inseldt.
,
1604
):
weil aber śelches vnter dem trunckch geśchehen, Vnnd herrn Hanßen winter śolcher Exceśs volgenden tages gereüet hat.