exces,
›Übertretung einer (moralisch oder juristisch begründeten) Grenze‹; ›Ausschweifung‹; ›Übermaß‹; überwiegend speziell: ›Rechtsverletzung‹.
Seit der 2. Hälfte des 16. Jhs.
Belegblock:
alle excessen. so mit der tat [...] begangen wären, als mord [...], ehebruch, unzucht, unehrliche beiwohnungen [...].
Die Elementen koͤnnen durch jhre Exceß / oder wenn sie auß jhrer mittelmaͤssigen Natur schreyten / Menschen vnnd Thier erwuͤrgen.
Excess. [...]. Verbrechung / vberfarung / mißhandlung / außtrettung.
so würdet unser haubtmann [...] dergleichen mißhandlungen nach gestalt der excess und beschaffenheit des frävels, [...] anzusechen wissen.
weil aber śelches vnter dem trunckch geśchehen, Vnnd herrn Hanßen winter śolcher Exceśs volgenden tages gereüet hat.
Schulz/Basler, Neub.
5, 603
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