erwort,
erenwort,
das
;
–/-Ø
.
1.
›höfliche, einer Person oder einem Gegenstand angemessene Rede, Kompliment, Lobpreis‹;
vgl. 8.
Mittleres und späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Dedekind/Scheidt. Grob.
213, 27
(
Worms
1551
):
Sag jr habt nit verstanden mich / | Es sind nur ehren wort gewesen / | Vnd wolt jr gleich ein ernst drauß lesen / | Es ist doch alter brauch vnd sitt / | Daß ehren wort die binden nit.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
daß dann die gebräuchliche Ehrwort, als E. L. E. G. vnd andere, ich zu zeiten bey etlichen außgelassen (welches dann, weil selbige sich im reden nicht allezeit, wie in Missiuen, gebrauchen lassen, von mir beschehen).
Spanier, Murner. Narrenb.
88, 19
(
Straßb.
1512
):
So schlechstu mir ein schnelling dran, | Vnd sprichst, es sindt ere wort gesyn.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
loben und preisen ein frumen fürsten und durch solch êrwort den nachkummen als von einer hohen want ein liecht, dem sie nachgên süllen, anzünden.
Mieder, Lehmann. Flor.
153, 1
;
2.
›Wahrheitsversprechen; Versprechen, dessen Nichteinhaltung als ehrschädigend betrachtet wird‹;
vgl. 3; 4; 10.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , 1.

Belegblock:

Niewöhner, Teichner
557, 27
(Hs. ˹
nobd.
,
E. 14. Jh.
˺):
da von zimt der frawen wol | daz sie spricht ir er wort: | ,hertzen lieber zart, mein hort, | ich laz dich nyndert ab der stat‘.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ein ehrwort voranhin sagen, / das ist / vrlaub nemmen / als wenn man sagt / mit vrlaub / mit zuͤchten vor ewren ehren zureden / oder / ewere wort seyend war / aber [...].