ersteigen,
V.;
Kausativum zu (V., unr. abl.).›etw. erhöhen‹ (überwiegend mit Bezug auf Kosten, Abgaben, Dienstleistungen); ›jn. / etw. mit höheren Abgaben belasten‹; zu 8, (V.) 3.
Wortbildungen:
ersteigern
Belegblock:
Wir [...] ensollen adder enwollen die obgedachtenn Clausenn [...] denn gemeltenn hoff wedder mit dynste adder zcynsenn hoer ader weither erstygenn
(hier formaler Einfluss von
ersteigen, V., unr. abl.).
Wir woln den möller auch verteidungen wie ander dy unsern unttersessenn, aüch nit weitter ersteigen mit zinsen.
Ich saß ein mal inn irem hauß, | Must auff Walburgis ziehen auß. | Wolt umb zwen gülden mich ersteygen.
so mag doch der Grundtherr derwegen keinen neuen Grundtdienst darauf schlagen oder den alten Grundtdienst ersteigern.