ersteigen,
V.;
Kausativum zu (V., unr. abl.).
›etw. erhöhen‹ (überwiegend mit Bezug auf Kosten, Abgaben, Dienstleistungen); ›jn. / etw. mit höheren Abgaben belasten‹; zu 8, (V.) 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
6.
Wortbildungen:
ersteigern
›etw. teurer machen; jn. finanziell belasten‹.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
277, 29
(
thür.
,
1495
):
Wir [...] ensollen adder enwollen die obgedachtenn Clausenn [...] denn gemeltenn hoff wedder mit dynste adder zcynsenn hoer ader weither erstygenn
(hier formaler Einfluss von
ersteigen
, V., unr. abl.).
Ebd.
315, 12
(
1512
):
Wir woln den möller auch verteidungen wie ander dy unsern unttersessenn, aüch nit weitter ersteigen mit zinsen.
Sachs (
Nürnb.
1557
):
Ich saß ein mal inn irem hauß, | Must auff Walburgis ziehen auß. | Wolt umb zwen gülden mich ersteygen.
Rintelen, B. Walther
10, 20
(
moobd.
,
1552
/
8
):
so mag doch der Grundtherr derwegen keinen neuen Grundtdienst darauf schlagen oder den alten Grundtdienst ersteigern.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
wie si [die hieigen schuester] durch die vorgeweste metzger mit dem kauf in heüten dermaßen erstaigert worden, das si darbei mit irer arbait nit besteen mugen.