ermelt,
ermeldet,
part. Adj.;
meist kontrahiert belegt.
›(bereits) erwähnt, genannt‹ (von verschiedenen, kontextuell eingebetteten Bezugsgrößen);
zu 1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Syntagmen:
der / die ermelte
[+ Personenname],
der ermelte amptsverwalter / artikel, die ermelten bischöfe / müller / potentaten
.

Belegblock:

Rauwolf. Raiß
8, 8
([
Lauingen
]
1582
):
da seind auch zuͤ Bapst Paulo dem dritten / Kayser Carolus der Fünfft / vnd Franciscus der Koͤnig in Franckreich kommen / fridens halben zwischen ermeldten zwayen Potentaten anzurichten.
Turmair (
Ingolst.
1519
):
in welchem schlahen vorgemelter herzog und die ermelten pischoff [...] wurden erschlagen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1538
):
Wellicher aber diser ainn oder mer artiggl oben ermelt nicht hielten, der sol [...] gestrafft werden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
71, 6
(
mslow. inseldt.
,
1602
):
Vnd śol ermelte Eliśabeth von Herrn Sigmund SPiglern Zu emPfangen haben funf vnd ZwainZig gulden.
Bischoff u. a., a. a. O. ;
Vgl. ferner s. v. 2, (
der/das
) 1.