erentrunk,
der
.›Getränk, das gemeinsam zur Versicherung gegenseitigen Wohlwollens, der Freundschaft, als Ausdruck der Gastfreundschaft, des Friedenswillens oder beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts eingenommen wird‹; vgl. 8; 10; 11, zu 1.
Belegblock:
Als sie jhm das versprochen hatten / | Auch jhre rechte Hand drauff thaten / | Both er jhnen einen Ehren trunck.
obe man aber zu ziten eim fremden oder suß eim biederman einen eredrunke in slossen gibt, ist nit an gelegen.
Es helt unser ordnung den sit, | Ein ertrungk zu vereren wol, | Doch nit ueber ein gleslein vol.
waverr aber der essel nit nidergesessen, sonder allain passando die trauben versucht, soll es für ain ehrtrinkle geachtet werden.