donation,
die
;
aus
mlat.
donatio
›Schenkungsurkunde‹
, dies aus
donāre
›geben, übereignen, übertragen‹
(
Niermeyer
2002, 1, 467
).
›Schenkung; rechtsförmige Übereignung‹; metonymisch: ›Schenkungsurkunde‹.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
168, 1
(
osächs.
,
1542
/
70
):
die [personen] einander gerichtliche donation, ubergaeb und auflassung tuen wolten.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
33, 40
(
nböhm.
,
1524
/
64
):
ob gleich [...] die begründunge vnd erhaldung solcher Donation vnd aufgobe enicher weitterer schein oder beweisunge dann hierinne aufgedruckt vonnöten sein wurde.