diebhaus,
das
.
1.
›Diebesnest, Unterschlupf‹;
zu 1, 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , 4.

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
164, 10
(
nwböhm.
,
1575
):
darnach als die armen leutt der Spur nach gangen hett er Sie drüber vorstricktt mit vorwenden dz Sie sein hauß Wolten Zu eim diebhauß machen.
Ebd.
161, 7
.
2.
›Gefängnis; Gerichtshaus‹;
zu 1, 1; 8.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
rhfrk.
,
1501
):
ein offen diephuse, [...] darin man siben untetiger menner in gefenknusz mag legen und dieselbigen uber nacht behalten.