davonmachen,
V.
›sich (meist heimlich) entfernen, fliehen‹;
vgl. 23.
Bedeutungsverwandte:
2, 4, 1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
668, 5076
(
Magdeb.
1608
):
Vnd ob wol der Koͤnig bedacht / | Wie er sich heimlich davon macht.
Rot
286
(
Augsb.
1571
):
Abstrahirn, Abziehen / mit gwalt hinfuͤrn / sich heimlich daruon ziehen oder machen / des segens nit gar erwarten.
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v. , 2.