consistorium,
das
;-s/–
; auch lat. Flexion;1.
›Versammlung von weltlichen oder geistlichen Obrigkeiten‹; speziell: ›Plenarversammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes‹.Syntagmen:
geistliches / keiserliches c.
Belegblock:
2.
›bischöflicher Gerichtshof‹; speziell: ›Ehegericht‹.Syntagmen:
ein c. aufrichten / halten; jn. auf das c. laden, zum c. verordnen; etw. auf dem c. rechten, etw.
(Subj.) vor ein c. gehören
.Wortbildungen:
consistoriumschreiber
Belegblock:
Wo wollten die Consistoria bleiben.
ist ach fast der mertayl der tumherren und briesterschaft auß der stat zogen, das conzistory zu Zell am Undersee gehalten.
Die heylig, cristenlich kurch hat ayn gericht gesetzt in allen bustumben, des hayst concistori.
da hat sie in auff das consistori geladen und in anclagt um die ee und eer.
Consistorium, [...] sonderlich wirdt das ort eins geistlichen rechts hiemit verstanden.
‒
Vgl. ferner s. v. .