bundstag,
der
.
›(anberaumte) Versammlung der Angehörigen eines Bundes‹; zu (
der
) 4, 6.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
Also waren ongefar die rätt von dem schwäbischen pundt hie, die satzten ain pundtztag gen Ulm.