borngeld,
das
.
›Abgabe für die Benutzung eines Brunnens, Brunnengeld, Wassergeld‹; zu 2, (
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 196, 18
(
hess.
,
1510
):
Ein iglicher fischer zu Franckenfurt und zu Sassenhusen, der fisch feyl hat, soll geben vier heller zu borngelt zu dem born uff dem berge.
Preuss. Wb. (Z)
1, 731
.