bleibhaft,
Adj.
›dauerhaft‹; vgl. (V.) 1; 2; 6.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
231
(
Nürnb.
1517
):
nim auch war, nemlich das der unsteten natur kein stete würkung und der zergenklichen natur kein bleibhafte ubung geburt.