biergeld,
das
;–/-er
.Belegblock:
Es sollen die biermeister alle fronfasten […] das gelöste biergeld jederweil getreulich in rath einliefern.
freiheit oder begnadung, fürnemlich mit befreiung der steuer biergeld und anderer gemeiner anlag.
solche versessene herrnsteuerreste, wie auch die ausständige biergelter und dergleichen.
damit dieselbigen zeitlich mit vorrat versehen werden, auch darbey sein wan die bierherrn das biergelt einnemmen oder ausgeben damit es alles also vleyssig verzaichnet werde.