bejahen,
V.
1.
›sich mit etw., zu etw. einverstanden erklären, etw. billigen, in etw. einwilligen‹;
vgl. 1.
Bedeutungsverwandte:
9, 2, 2, .

Belegblock:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Bewilligen / verwilligen / jhm gefallen lassen / beiahen / beyfallen / annemen.
2.
›beichten, unter der Voraussetzung der Bereitschaft zur Umkehr und in der Hoffnung auf Vergebung ein persönliches Schuldbekenntnis ablegen‹;
vgl. 1.
Bedeutungsverwandte:
, 2.

Belegblock:

Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 54, 19
([
Augsb.
]
1548
):
Es kan sich ainer wol ehrloß beichten. Beichten / haißt begichten oder bejahen / das ist / Ja sagen und bericht thůn / deß darumb wir gefragt werden.