bejahen,
V.
Belegblock:
2.
›beichten, unter der Voraussetzung der Bereitschaft zur Umkehr und in der Hoffnung auf Vergebung ein persönliches Schuldbekenntnis ablegen‹; Belegblock:
Es kan sich ainer wol ehrloß beichten. Beichten / haißt begichten oder bejahen / das ist / Ja sagen und bericht thůn / deß darumb wir gefragt werden.