beilieger,
der
.
1.
›Beischläfer, männliche Person, die mit einer Frau außerhalb der Ehe oder mit einem anderen Mann sexuelle Kontakte pflegt‹; auch: ›Schlafkamerad‹;
vgl. 3.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. .
Wortbildungen:
beiliegerin
(dazu bdv.: , , , 2, ).

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Concubina. Kebßweib concubin beyschläfferin kuͤchin kammermagt beiligeriñ.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel  (
Straßb.
1466
):
vnd den gemein vnkeuschern der mann beyliger vnd den pflagern den lugnern vnd den mainaidern.
Schade, Sat. u. Pasqu.  (
obd.
1525
):
Hůrenwirt. Was heißt ein concubin? Kůnz. Ein beischläferin oder ein beiligerin.
2.
›Anhänger, Person, die jn. unterstützt‹;
vgl. 4; 5.

Belegblock:

Koller, Reichsreg. Albr. II.
186, 25
(
1438
/
9
):
so sollen alle kriege, zwitracht und unwille zwischen beiden parteyen, iren undertanen, landen und leuten, helffern, helffershelffern, beiligern […] gantz absein.