beikommen,
das
.›Hinzukommen einer Person zu einem Vorgang; Zusammenkunft, beratende Versammlung‹; metonymisch: ›Übereinkommen, Absprache‹; vgl. (V.) 1.
Belegblock:
giengen die geschickten […] auf den sal bei einanderen und kohren under sich auis ihnen von ieder gaffelen zween mahn, umb ein beikommen zu thuin und zu helfen rathen.