begleichen,
V.
›sich jm. / e. S. gleichstellen, sich auf die gleiche Höhe erheben‹; zu
1
5b.

Belegblock:

Tobler, Schilling. Bern. Chron.  (
whalem.
,
1484
):
in gegenwirtikeit der obern sol der undertanen ere sich derselben nit beglichen.