befelgeber,
der
;
-s/-Ø
.
›mit Befehls-, Auftragsrechten Ausgestatteter oder sich diese Anmaßender‹;
zu
1
2;
1
2,
1
.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Befelchgaͤber / die eim befolhẽd / etwas für einen zethůn. Mandatores.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
dieselbigen bevelchgeber und anschaffer […] solten als herrn ob den pfulgen bleiben sitzen?