beehelichen,
V.
1.
›(jn.) verheiraten‹; als part. Ad.
beehelicht
›verheiratet‹; zu 1; (
die
) 2.
Syntagmen:
sich mit jm. b
.;
beehelicht sein
;
beehelichter stand
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
soll hinfurder niemandt pfannwercken, er sey denn […] beehlicht […] oder heldet […] eygen haus.
Rwb (a. 
1599
);
Preuss. Wb. (Z)
1, 454
.
2.
›mit jm. wie in einer Ehe leben‹; vgl. (
die
) 2.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1564
).