bauteil,
das
.
1.
›dem Grundherren oder Lehnsträger zufallender Teil der fahrenden Habe beim Tode des Grundholden oder Lehnsnehmers‹; metonymisch: ›Abgabe beim Todesfall eines Grundholden oder Lehensnehmers‹;
vgl. 2, 6.
Älteres und mittleres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
, .
Wortbildungen:
bauteilschwein
(als Abgabe; a. 1569).

Belegblock:

Foltz, UB Friedb. (
hess.
,
1389
):
davone yn ein besteheubt virfallen were und ir buweteil, darzů sıͤ griffen und daz darnach zů rechte gestalt wurde nach der lesten suͤne czuschen burg und stat.
Grimm, Weisth. (Hs.
16. Jh.
):
(ist) ire der nachbarn gerechtigkeit dermaszen, das sie unserm g. h. oder anders imants […] kein besthaupt oder wadtmale noch bauteil zu geben schuldig seien.
Pfälz. Wb. (mit weiteren Sachinformationen);
2.
›Erbteil‹;
vgl. 7.
Syntagmen:
dem kind den b. geben
.
Wortbildungen:
bauteilsbrief
(a. 1466).

Belegblock:

Rwb (a. 
1466
).