baustift,
das
.›Versammlung, Gericht einer Grundherrschaft, die / das in allen das Grundbesitztum betreffenden Angelegenheiten Recht weist‹; zu 2, (
der/die/das
) 8.Bedeutungsverwandte:
.Wortbildungen:
baustiften
Belegblock:
und suͤllen auch alle jar in der pawstift die selbem
(!)
widem aufgeben als ander ir pawleut.