bauerrecht,
bauernrecht,
das
;auch
-ens/–
.Belegblock:
2.
›ein Gericht‹; aus dem Beleg ist nicht erschließbar, ob es sich um eine Instanz handelt, an der Bauern beteiligt sind, oder um eine Instanz, die bäuerliches Recht handhabt, oder um ein Nachbarschaftsgericht niederen Ranges; als Metonymie: ›Spruch des Gerichtes‹; zu (der
) 1, (das
) 14; 16.