bakkleid,
das
.
›beim Backen getragene Kleidung, Gewerbekleidung‹; zu (V.) 1, 2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 267, 5
(
hess.
,
1451
):
wan man einen armen sünder hinauß an daz gericht führt, so soll keiner in den backkleidern oder ohn einen rock hinauß lauffen.