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bachrecht,
das
;
Bw zu (V.).
›Bäckerordnung, Gewerbeordnung für Bäcker‹; zu (V.) 1; 5, (
das
) 5.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
n. 1657
):
sollen sich die pecken richten nach der statt Laa pachrecht.