bachhelling,
der
.
wohl ›Abgabe, Steuer für die Bachbenutzung‹; zu 1, vgl. .
Bedeutungsverwandte:
2; vgl. .

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
um 1350
):
die kamerer sint fry, quit, loß, ledich von alle dem rechte, dat man nennet bachhellinge unde godegelt.