ausschmeizen,
›jn. (als Strafmaßnahme) auspeitschen‹;
zu 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Wortbildungen:
ausschmeizung
Belegblock:
damit nach gstalt der sach ebenmeßig mit inen
[z. B.
uffwiggler]
der ußschmeitz-, zeichnung und verweisung halb procediert werde. Umschweiffende tirnen [...] sollen [...] mit [...] wasserschwemmung, lands-verweisung, außschmeitzung und broͤnnung [...] ohne schonen angesehen werden.