ausschellung,
die
.wohl: ›Bekanntwerdung von etw.‹; zu (V., unr. abl.).
Bedeutungsverwandte:
vgl. . Belegblock:
Schwäb. Wb. ; der Beleg lautet:
one einigen Argwohn oder Ausschollung
; er stellt sich wohl eher zu
ausschellen (V., unr. abl.) als zu
ausschel bzw.
ausschellig (wie im
Schwäb. Wb.
vermutet).