ausrufer,
ausrüfer,
der
;
–/-Ø.
1.
›öffentlich Angestellter mit der Aufgabe, durch lautes Ausrufen bestimmte Nachrichten bekanntzugeben; Beauftragter, der bei Versteigerungen die Objekte ausruft; Verkünder von etw.‹;
Bedeutungsverwandte:
1, 2, 4.

Belegblock:

Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1669
):
Ausrufer von jedem Ruf 6 alb., zahlt der Stat.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
164
(
Nürnb.
1517
):
Nit als etlich ausruefer eigner heilikeit, die sich manicherlei prophetischer gesicht ruemen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
lies es durch ainen geschwornen ausruefer und pütel, wen er ainen straffet, beruefen.
Dietz, Wb. Luther ;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 325
;
2.
s. 6.