ausrufer,
ausrüfer,
der
;–/-Ø.
1.
›öffentlich Angestellter mit der Aufgabe, durch lautes Ausrufen bestimmte Nachrichten bekanntzugeben; Beauftragter, der bei Versteigerungen die Objekte ausruft; Verkünder von etw.‹; Belegblock:
Nit als etlich ausruefer eigner heilikeit, die sich manicherlei prophetischer gesicht ruemen.
lies es durch ainen geschwornen ausruefer und pütel, wen er ainen straffet, beruefen.