ausruf,
der
;
-s/–
.
›Tätigkeit des öffentlichen Ausrufers; Verlesung der Vergehen eines Angeklagten; Aufruf e. S. bei Versteigerungen‹;
vgl. 2.
Bedeutungsverwandte:
6.
Syntagmen:
etw. mit a. gebieten
;
belonung des a.
;
öffentlicher / ordentlicher a.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1524
):
da strich man den kürsner aus, [...], und war sein ausruef, er het Got gelestert.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außrůff (der) Geschrey deß außruͤffers. Præconium.