ausbitten,
V., unr. abl.
1.
›jn. aus etw. (z. B. Gefangenschaft) oder von etw. (z. B. einer Strafe) losbitten, freibitten‹; zu (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1.
Syntagmen:
jn. a.
, mit Verschiebung der Bezugsgröße:
den pönfal, die strafe a
.
Wortbildungen:
ausbittung
1.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Makk. 4, 45
(
Wittenb.
1545
):
Als aber Menelaus vberweiset ward / verhies er dem Ptolemeo viel geldes / wenn er jn beim König möcht ausbitten.
2.
›jm. jn. abwerben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
so ainer dem andern sein knecht oder diern außpätt oder abfreit.
3.
›etw. erbitten; um etw. (oft: die Belehnung) nachsuchen‹; zu (V.) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3.
Syntagmen:
eine verklärung, einen vormund, ein angefälle / gut a
.
Wortbildungen:
ausbitter
›Lehensanwärter‹,
ausbittung
2 ›Antrag auf Belehnung‹.

Belegblock:

Rwb (
seit 1509
).