auffartgeld,
das
.
›beim Aufzug auf ein Gut zu zahlende Gebühr‹; verdeutlichende Wortbildung zu 3, (
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a.
1558
);
Rwb (a.
1537
;
1599
).