anschiessen,
V., unr. abl.
1.
›gezielt schießen; zu schießen beginnen; jn. anschießen, jn. (auch Tiere) durch einen Schuß verwunden‹; zu (V.) 5.Belegblock:
Belegblock:
Zwölf ergger angeschossen | sint an der veste, | ein figur der zwelf botten.
Trübner, Dt. Wb.
1, 97
.5.
angeschossenes maul
wohl: ›entzündeter, mit einem Ausschlag versehener Mund‹.