anschieben,
V., unr. abl.
1.
›etw. anschieben, weiter bewegen‹ (von konkreten Bezugsgegenständen); metonymisch:
dem kampfe anschieben
(, dort ungedeutet) ›mit etw. beginnen‹ (?);
Bedeutungsverwandte:
2; 6, .

Belegblock:

Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Promouirn, Fürdern / Weyter bringen / bewegen / fort anschieben.
2.
›sich jm. anschließen, jm. folgen‹.

Belegblock:

Niewöhner, Teichner
12, 36
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
so wier anders nieman lieben, | so well wıͤr uns got an schieben.
3.
›jm. etw. zuschieben, anbieten, dem Pfandgeber das Vorkaufsrecht an seinem Pfand überlassen‹;
zu 5; 7.

Belegblock:

4.
›sich etw. nehmen‹.

Belegblock: