anleitbrief,
der
.1.
›Urkunde über die Einweisung in ein Besitztum‹; ›Urkunde über die gerichtliche Einsetzung in ein Gut‹; ›Urkunde über eine Güterbeschau‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
2.
›Zitation, Vorladung vor eine Gerichtsinstanz‹.Belegblock:
der solte sü für gerihte laden mit fürgebotten und anleitzbriefen.