anbot,
das / der
.3.
›gerichtliches Angebot für den Erwerb eines Rechtes‹ (z. B. Festlegung eines Schätzpreises für die Einlösung eines Pfandes oder die Ausübung des Näherrechtes); Belegblock:
Syntagmen:
a. beschehen durch fronboten; a. vor dem richter.
Belegblock:
5.
›Vorzugsrecht des Grundherrn auf den Dienst von Kindern der Untertanen‹.Belegblock:
doch under des ampts underthanen kinder, die sonsten dienen, den anboth und die erstigkeit gebrauchen.