anbot,
das / der
.
1.
›Angebot eines Kaufes‹;
zu 1.

Belegblock:

2.
›erstes Ausgebot bei einer Versteigerung‹;
vgl. 1.

Belegblock:

3.
›gerichtliches Angebot für den Erwerb eines Rechtes‹ (z. B. Festlegung eines Schätzpreises für die Einlösung eines Pfandes oder die Ausübung des Näherrechtes);
vgl. am ehesten 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
dieselbign phant di habent nach der schätzung ir anpot vierzehen tag als ander behaust gut.
4.
›gerichtliche Ladung‹;
Bedeutungsverwandte:
1
2, 1.
Syntagmen:
a. beschehen durch fronboten; a. vor dem richter.

Belegblock:

5.
›Vorzugsrecht des Grundherrn auf den Dienst von Kindern der Untertanen‹.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
4, 1
(
osächs.
,
1570
/
7
):
doch under des ampts underthanen kinder, die sonsten dienen, den anboth und die erstigkeit gebrauchen.