amptsjunge,
der
.
›junger Bediensteter, Laufbursche in einer Behörde‹; vgl. (
das
) 4, 2.

Belegblock:

Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
61, 17
(
preuß.
,
1437
/
8
):
15 puperische tucher den brifjungen, den ampts jungen und den slechten fryen.