amptschade,
der
.
›Umlage, Leistung, die den Bewohnern eines Amtsbezirks auferlegt wird‹; vgl. (
das
) 5, (
der
) 11.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1561
):
soll ain jeder fleck dasselbig und was ime des orts zu erstatten ufferlegt wurdt, underschidlich uffzaichnen und vorhin jars allwegen ehe man den amptschaden umblegt selbige verzaichnus den amptspflegern überantwurten.