amptlehen,
das
.
›mit einem Amt oder einem Dienst verbundenes Lehngut‹; der Lehensinhaber hatte keine Abgaben zu leisten; zu (
das
) 1, 2.
Bedeutungsverwandte:
1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1520
):
Der Hagenawer sol die aw in dem krieg verslahen al morgen, darumb hat er ain ambtlehen.