aderlas,
der
;
aderlässe
(seltener),
die
.
›Aderlaß, Entnahme einer bestimmten Blutmenge aus der Vene als Teil mittelalterlicher Körperpflege und prophylaktischer Hygiene‹; der Aderlaß unterlag bestimmten Vorschriften hinsichtlich der Zeit seiner Anwendung, war insbesondere im Umfeld der Kirche geregelt; zu
1
1, (
der
) 5.
Zur Sache mit Lit.:
Lex. d. Mal.
1, 150-151
;
Hwb. dt. Abergl.
1, 172-174
.
Bedeutungsverwandte:
2; vgl. 1.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1553
):
Daß mein alter so dückisch wer | Mir ein solch aderlaß zu schencken.
Maaler (
Zürich
1561
):
Aderlaͤsse (die) das Aderlassen / Das aufthůn der ader. Phlebotomia, Detractio sanguinis.
Wrede Aköln. Sprachsch.
70
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Bad. Wb.
1, 24
;