abscheidebrief,
der
.
›Urkunde über die Entscheidung einer Rechtsinstanz‹; zu (
die
) 1, 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (
die
) 1.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
So sall er einem itzlichen ein abscheidebrief davon geben.