ablasgeld,
das
;
-(e)s/-
.
1.
›das beim Verkauf des Sündennachlasses und -erlasses bezahlte bzw. erworbene Geld‹; zu 6, (
das
) 2.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 414, 9
(
preuß.
,
1442
):
von dem ablasgelde, das der herre von Weynsberg durch seynen dyener und boten hat laessen werben.
Chron. Nürnb. Anm. 3 (
nobd.
,
1489
):
des ablaßgelts halb ratslagen. Ant. Tucher.
Toeppen, a. a. O.
213, 30
;
513, 30
.
2.
›Zapfgeld‹; zu 15, (
das
) 4.

Belegblock: