abgeben,
V., unr. abl.;
wesentlich ausführlicheres Bedeutungsspektrum im Dwb, Neub.
, auch für das Frnhd.1, 284-288
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 27
; Belegblock:
welche sich nach der Sudenburgk zu felde warts abgegeben hatten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
17b
.3.
›etw. vorstellen, darstellen, sein (z. B. Vater für den jüngeren Bruder)‹.