abfertigung,
die
;2.
›erbrechtliche Abfindung, erbrechtliche Behandlung von jm.‹; zu 5.
Belegblock:
Von Abferttigung der Wittfrauen ein Tractätl.
3.
›Entlassung von jm. aus einem Rechtsverhältnis; Entlohnung von jm.‹; vgl. 5.
Belegblock:
mit bit, die ufnemerin derselben zinßgerechtigkeit gewesen abbatissen, so ir abfertigung erlangt, zu weisen von irem unpillichen furnemen abzusteen.
zu abfertigung
(Regestbeleg). [seiner]
söldner Wrede, Aköln. Sprachsch.
15b
;